Rauch ohne Reue

Rauchgasreinigung

Risikomanagement in der Rauchgasreinigung

Abfallverbrennung hat eine Historie, die vom Werben um öffentliche Akzeptanz geprägt ist. Umweltbelastungen – etwa durch Verbrennungsrückstände und Rauchgase – sind nicht nur ein hochsensibles, sondern auch ein hochpolitisches Thema. Dem trägt der Gesetzgeber unter anderem mit dem Umwelthaftpflichtgesetz Rechnung.

Um die gesetzlichen Vorgaben einhalten zu können, ist die regelmäßige Ertüchtigung Ihrer Rauchgasanlage ein unverzichtbares Risikomanagementinstrument. Moderne Rauchgasanlagen in der thermischen Abfallbehandlung unterschreiten die nationalen und internationalen Grenzwerte für Schadstoffe um ein Vielfaches.

Betrachtet man das reale Sachschadenaufkommen in Rauchgasanlagen, zeigt sich eine anhaltend fallende Tendenz, was bezogen auf den Vermögensfolgeschaden nicht zuletzt dem heute üblichen Mehrliniensystem zu verdanken ist. Selbst das früher häufiger auftretende Problem brennender Filterschläuche spielt dank alternativen technischen Rauchgasreinigungssystemen und brandschutztechnischen Entwicklungen kaum mehr eine Rolle.

Dennoch sollte Ihre Rauchgasanlage in einen hochwertigen Sachversicherungsschutz mit einbezogen werden, denn selbst wenn nur eine Linie bei ansonsten voller Auslastung stillsteht, ist das Ziel größtmöglicher Anlagenverfügbarkeit nicht erfüllbar. Dass darüber hinaus aufgrund des gleichartigen Aufbaus aller Rauchgasreinigungslinien übergreifend prozessbedingte Sachschäden eintreten können, versteht sich von selbst.

Neben dem Abschluss von Sach- und Vermögensschadendeckungen ist ein adäquater Versicherungsschutz gegen umwelthaftungsrechtliche Ansprüche aus dem Betrieb Ihrer Anlage unverzichtbar – nicht zuletzt auch deswegen, weil Sie als Betreiber einer thermischen Abfallbehandlungsanlage speziellen Haftungsrisiken unterliegen. In der Kommunalwirtschaft sind diese Umwelthaftungsrisiken oft über öffentlich-rechtliche Risikoträger und kommunale Schadenausgleiche versichert.

Weil die Deckungskapazitäten im Umwelthaftungsbereich aber oftmals nicht unbegrenzt sind, empfiehlt es sich, ergänzende Absicherungen über die Privatwirtschaft zu prüfen. Wir halten dazu attraktive Rahmenverträge mit der Versicherungswirtschaft für Sie bereit.
 

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